Gesetzliche und freiwillige Prüfungen
- | Prüfungen der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften, Vereinen und Einzelunternehmen
- | Prüfungen von Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand, einschließlich Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
- | Prüfungen von Landesbetrieben nach der jeweiligen Landeshaushaltsordnung
- | Prüfung von gemeinnützigen Einrichtungen einschließlich Stiftungen
- | Prüfungen von Verwendungsnachweisen zu Fördermitteln
- | Prüfungen von Überleitungsrechnungen
- | Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- | Sonderprüfungen (z.B. Gründungsprüfungen)
- | Prüfungen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
- | Mindestens ein Berufsträger ist bei den Prüfungen ständig mit vor Ort, so dass immer ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.
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